AGB

Allgemeine Geschäfts- und Mietbedingungen
Eventservice Lukas Dinter, Bornmoor 3a, 28876 Oyten-Bassen

§1 Geltungsbereich
Bei Geschäftsbeziehungen zwischen dem Mieter und Eventservice Lukas Dinter (Vermieter), gelten die Allgemeinen Geschäfts- und Mietbedingungen. Alle Angebote des Vermieters sind unverbindlich und freibleibend. Ein Vertrag kommt erst bei einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Vermieter zu Stande. Alle vermieteten Gegenstände sind Eigentum des Vermieters. Änderungen der Allgemeinen Geschäfts- und Mietbedingungen sind nur in schriftlicher Form, unterzeichnet vom Vermieter wirksam.


§2 Gebrauch der Mietsachen
Für die Mietsachen ist nur der bestimmungsmäßige Gebrauch zulässig. Alle Schutzvorschriften und Bedingungen sind vom Mieter einzuhalten. Für unsachgemäßen Gebrauch der Mietsachen haftet der Mieter in vollem Umfang.


§3 Ausgabe der Mietsachen
Alle Mietsachen sind bei Übergabe in einem sauberen, betriebssicheren, vollständigen und einwandfreien Zustand. Der Mieter muss sich bei der Übernahme vom Zustand überzeugen und eventuelle Abweichung sofort bekannt geben. Andernfalls gelten die Mietsachen als wie oben beschrieben ausgehändigt.


§4 Rückgabe der Mietsachen
Die Mietsachen sind dem Vertrag entsprechend fristgerecht zurück zu geben. Der Zustand bei der Rückgabe muss gleich sein wie bei der Ausgabe. Besonders wird auf die Sauberkeit, Vollständigkeit und auf Beschädigungen geachtet. Sollten die Mietsachen nicht ordnungsgemäß zurückgegeben werden, so haftet der Mieter für die Aufwendungen um die Mietsachen in den wie ausgehändigten Zustand zu bringen.


§5 Preise und Mietzeiten
Wochenendmieten bei Selbstabholung gelten jeweils von Freitag bis den darauf folgenden Montag. Abweichungen davon sind mit dem Vermieter zu besprechen.


§6 Kosten bei verspäteter Rückgabe
Sollte der Mieter die Mietsachen nicht oder nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurück bringen, so gilt der Vertrag nicht als verlängert. Jeder weitere angefangener Tag wird mit aktuell gültigen Tagespreis berechnet. Dasselbe gilt, wenn der Lieferservice in Anspruch genommen wurde und die vom Vermieter vorgeschriebenen Abholzeiten nicht vom Mieter eingehalten werden. Sollte ein erneuter Abholtermin nötig sein, so trägt der Mieter alle anfallenden Kosten und weiteren Mietgebühren.


§7 Beschädigungen an den Mietsachen
Für sämtliche Beschädigungen an den Mietsachen, haftet der Mieter in vollen Umfang. Es wird der Wiederbeschaffungswert als Schadensersatz vereinbart. Dieser ist dem Vermieter sofort zu zahlen, ohne dass ein tatsächlicher Kauf des Ersatzartikels nachgewiesen wird. Sollte eine Reparatur den Wiederbeschaffungswert unterschreiten, so wird dies vom Vermieter angeboten. Die Reparaturkosten müssen vom Mieter übernommen werden. Eine Reparatur durch den Mieter wird generell ausgeschlossen und verboten!


§8 Verlust der Mietsachen
Für den Verlust der Mietsachen haftet der Mieter in vollen Umfang. Es wird der Wiederbeschaffungswert als Schadensersatz vereinbart. Dem Mieter wird auferlegt, die Mietsachen während der Mietzeit gegen Diebstahl und Verlust zu schützen.


§9 Aufbau der Mietsachen
Für den fachgerechten Aufbau der Mietsachen ist der Mieter verantwortlich und haftet für Schäden die durch nicht fachgerechten Aufbau entstehen. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass die Mietgegenstände gegen alle Gefahren zu sichern sind. Bei einem Aufbau durch den Vermieter, geht die Haftung nach dem Aufbau an dem Mieter über. Der Vermieter schließt eine Haftung nach dem Aufbau komplett aus. Für alle Schäden die nach dem Aufbau durch den Vermieter entstehen, haftet der Mieter. Insbesondere für Sturmschäden. Es liegt in der Verantwortung des Mieters, die Mietsachen gegen Sturm / Unwetter zu schützen.


§10 Lieferservice
Der Vermieter bietet allen Mietern einen Lieferservice an. Dieser ist, wenn nicht anders angegeben, nach der aktuell gültigen Preistabelle kostenpflichtig. Eine Anlieferung und Abholung erfolgt nur ebenerdig bis max. zur ersten Tür und bis max. 30 Meter. Bei einem höheren Aufwand muss der Mieter den Vermieter darüber informieren. Der Vermieter ist berechtigt, dafür Mehrkosten zu berechnen. Sollte ein Mehraufwand nicht bekannt sein, aber anfallen, so kann der Mieter den Mehraufwand bei Anlieferung kostenpflichtig dazu buchen. Der Mieter kann den Tag der Anlieferung bestimmen, solange er sich im Mietzeitraum befindet. Die Zeiten der Anlieferung und Abholung bestimmt der Vermieter. Es gibt keinen Anspruch auf bestimmte Zeiten. Die Zeiten werden jeweils 1 Tag vorher dem Mieter per E-Mail mitgeteilt. Der Mieter versichert, dass er selber oder eine von Ihm beauftragte Person anwesend sein wird. Die angegebenen Lieferzeiten sind als Prognose zu verstehen. Diese können sich im tatsächlichen noch verschieben, wenn es Gründe wie z.B. Stau, Unfall oder sonstiges gibt.


§11 Stornierung eines Auftrages
Bei der Stornierung eines Auftrages fallen eventuell Stornierungsgebühren an. Stornierungen bis 5 Tage vor Mietbeginn sind komplett kostenfrei. Für Stornierungen 5 bis 2 Tage vor Mietbeginn werden 50 % und bei weniger als 2 Tage vor Mietbeginn 100 % der vereinbarten Gesamtsumme berechnet. Eventuell gezahlte Anzahlungen sind dementsprechend zurück zu zahlen oder anteilig zurück zu zahlen. Stornierungsgebühren sind immer am Tage der Stornierung zur Zahlung fällig. Sollte der Mieter die vereinbarten Mietsachen nicht abholen oder bei einem Liefertermin nicht anwesend sein, so gilt der Auftrag als storniert und 100 % der Gesamtsumme werden als Stornierungsgebühren berechnet


§12 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Der Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Ort des Geschäftssitzes.


§13 Corona-Virus
Der Mieter verpflichtet sich stets die aktuellen und für seinen Standort gültigen Hygieneregeln und Konzepte einzuhalten.
Der Vermieter verpflichtet sich die Mietgegenstände im desinfizierten Zustand zu übergeben.